Der Staat unterstützt Ihren Immobilienkauf mit Zulagen, damit Sie im Alter mietfrei wohnen können.
Wohn-Riester - Die Altersvorsorge
Staat fördert die Eigenheimrente
Der Staat unterstützt Ihren Immobilienkauf mit Zulagen, damit Sie im Alter mietfrei wohnen können.
Wohn Riester: Was ist das?
Unabhängig vom konkreten Rentenbeginn: Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Mieter für seine Wohnung mit Eintritt in die Rente mehr als heute bezahlen muss, ist hoch. Eigenheimbesitzer haben es somit im Alter besser, denn sie sparen sich die Miete.
Der Staat fördert die eigene Immobilie als Altersvorsorge in Form von "Wohn-Riester". Da Haus oder Eigentumswohnung somit der Alterssicherung dienen, wird Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet.
Wie wird Wohn-Riester eingesetzt
Wie bei der klassischen Riester-Rente erhalten Sie vom Staat Zulagen. Diese werden mit Ihrem eigenen finanziellen Beitrag genutzt, die Immobilie zu finanzieren.
Damit eine Immobilie durch Wohn-Riester gefördert werden kann, muss sie aber Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen der Eigentümer sein.
- Die Immobilie darf nicht vermietet sein, sie müssen darin also tatsächlich wohnen (das ist die sogenannte Eigennutzung).
- Es darf keine Ferienwohnung sein. Die Immobilie bildet Ihren Lebensmittelpunkt.
Gefördert werden bei Wohn Riester auch der Erwerb eines Dauerwohnrechts, etwa in einem Seniorenheim. Auch der Erwerb von Anteilen bei einer Wohngenossenschaft kann unterstützt werden.
Wie Sie Wohn-Riester bekommen
Damit der Staat Ihnen Geld dazu gibt, muss nicht nur die Immobilie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für die Produkte, die für die Baufinanzierung eingesetzt werden dürfen. Diese müssen Riester-Zertifiziert sein.
Unser Merksatz zu Wohn-Riester
Um Zulagen zu bekommen, müssen Sie wie bei allen Riester-Produkten jedes Jahr vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen. Von dieser Summe werden dann die Zulagen abgezogen.
Ein mögliches Produkt für Wohn-Riester ist beispielsweise ein entsprechender Bausparvertrag.
Wie viel Geld gibt es bei Wohn-Riester?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie pro Jahr 175 Euro Zulage. Für Kinder gibt es eine Extrazulage. Ist der Nachwuchs vor 2008 geboren, gibt es jährlich pro Kind 185 Euro. Für jüngere Kinder sind es sogar 300 Euro. Und dieses Fördermittel hilft Ihnen auch beim Steuersparen. Die Beiträge gelten als Sonderausgabe.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Ehepaar mit Kind, das 2012 geboren ist, hat ein Jahresbruttoeinkommen von 48.000 Euro. Um die Förderung zu erhalten, müssten Sie jährlich mindestens 1.920 Euro in das Wohn Riester stecken.
Davon wird die Förderung durch den Staat abgezogen. Das sind insgesamt 2 x 175 Euro für jeden Erwachsenen und 300 Euro für das Kind. Der Staat beteiligt sich also mit 650 Euro an der Finanzierung. Faktisch aufwenden muss das Paar somit jährlich nur 1.270 Euro.
Steuern und Wohn-Riester
Wie bei anderen Riesterverträgen wirken sich auch die Beiträge zu Wohn-Riester steuermindernd aus. Die steuerliche Behandlung ist bei Wohn-Riester allerdings etwas kompliziert. Das liegt daran, dass Riesterverträge "nachgelagert" besteuert werden. Was bedeutet das?
Bei einer klassischen Riesteranlage landen die eingezahlten Beiträge und Zulagen auf einem Einlagenkonto. Mit Eintritt in das Rentenalter werden daraus dann monatliche feste Beträge ausgezahlt, die versteuert werden müssen Beim Wohn-Riester funktioniert das so nicht, denn hier gibt es keine Auszahlungen.
Um eine Rechengrundlage für die Besteuerung zu erhalten, wird ein fiktives Wohnförderkonto angenommen. Darauf landen die jährlichen Einlagen (bis zur Höhe von 2.100 Euro jährlich) und werden mit zwei Prozent verzinst. Somit erwirbt der Immobilienbesitzer ein fiktives Vermögen, das dann besteuert werden kann.
Wann ist Wohn-Riester sinnvoll?
Generell gilt, dass Wohn-Riester unter diesen Voraussetzungen für Sie in Betracht kommen kann.
Nachteile von Wohn-Riester sind nur dann zu erwarten, wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig verkaufen. Informieren Sie sich hier über Vor- und Nachteile zu Wohn-Riester.
Wenn Sie die Immobilie verkaufen
Wird die Immobilie vor Eintritt in das Rentenalter verkauft, wird das Finanzamt die bisher nicht erhobenen Steuern auf das eingezahlte Kapitel des Wohnförderkontos nachfordern. Es sei denn:
- Sie kaufen innerhalb von vier Jahren eine neue Immobilie, die Sie nutzen. Und Sie setzen mindestens die Hälfte des Kapitals des Wohnförderkonto als Eigenkapital ein.
- Oder Sie zahlen aus dem Erlös des Immobilienverkaufs den Betrag aus dem Wohnförderkonto innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag ein, zum Beispiel entsprechend zertifizierten Fondssparplan.
Wenn Sie die Immobilie vermieten
Heute bleibt es nicht aus, dass ein beruflicher Umzug notwendig sein kann.
Unser Merksatz zu Wohn-Riester
Hier gilt: Wenn Sie nur vorübergehend umziehen müssen, beispielsweise für ein Jahr im Ausland tätig sind, ist das nicht schädlich für die Förderung.
Problematisch wird es dann, wenn die Abwesenheit länger dauern soll. In diesem Fall müssen Sie entweder Ihre bisher genutzte Immobilie verkaufen und am neuen Wohnort eine neue erwerben, die Sie ebenfalls selbst nutzen.
Oder Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft darstellen, dass sie spätestens zum Rentenbeginn wieder in ihr Haus oder Wohnung zurückkehren, um dort zu wohnen.
Wohn-Riester vorzeitig kündigen
Auf jeden Fall gilt es beim "Riestern" durchzuhalten. Schließlich geht es um die Altersvorsorge. Wer einen Vertrag zu "Wohn-Riester" vorzeitig kündigt, muss dem Staat die bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Das gilt auch für die Steuervergünstigungen. Eine Alternative zur Kündigung kann der Wechsel zu einem anderen Riester-Produkt sein.