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Eigenheimzulage – die Fördermittel für die Baufinanzierung im Überblick
KfW-Förderung, Baukindergeld und Wohnriester
Wir werfen einen Blick staatliche Fördermittel für die Baufinanzierung oder den Immobilienkauf.
Die Nachfolger der Eigenheimzulage
Wer nach Ende der beruflichen Karriere mietfrei in seinem Eigenheim lebt, tut aktiv etwas für die Altersvorsorge. Das Nachdenken über Hausbau oder Kauf einer Immobilie setzt viel früher ein. Aber gut zu wissen, dass der Staat den Schritt ins Eigenheim unterstützt. Zum Abschluss einer Baufinanzierung gibt es nämlich Fördermittel, um Anreize für die Altersvorsorge zu bieten. Die Eigenheimzulage gehört sicherlich zu den bekanntesten dieser Maßnahmen. Bundesweit gibt es sie nicht mehr, allerdings bietet der Freistaat Bayern ein ähnliches Fördermittel, das sich ebenfalls Eigenheimzulage nennt und in der Baufinanzierung genutzt wird.
An die Stelle der Eigenheimzulage ist das Baukindergeld als Fördermittel getreten. Doch auch kinderlose Eigenheimbesitzer können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung zu ihrer Baufinanzierung erhalten.
Welche Fördermittel gibt es überhaupt?
Bekanntermaßen hat der Staat kein Geld zu verschenken, das gilt bei Baufinanzierung und Eigenheimzulage natürlich auch. Deswegen ist die staatliche Unterstützung immer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das war bei der Eigenheimzulage auch schon so.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, gibt es Zuschüsse zu den Vorhaben, günstigere Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen. Und neben bundesweiten Angeboten werden, wie das Beispiel Eigenheimzulage zeigt, sogar noch regionale Fördermittel zur Baufinanzierung angeboten.
Um nicht den Anspruch darauf zu verlieren, müssen vor der Durchführung einer Maßnahme die meisten Fördermittel beantragt werden. Bei Ihrer Baufinanzierung ist es deswegen ratsam, sich vorab genau zu informieren. Dafür stehen Ihnen unsere Berater natürlich zur Verfügung. Sie kennen auch regionale Angebote wie die Eigenheimzulage.
KfW-Förderung
Dier Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit ihren Fördermitteln nicht nur den Hausbau, sondern auch den Kauf einer bestehenden Immobilie. Die KfW ist etwa auch für den Nachfolger der Eigenheimzulage, dem Baukindergeld zuständig. Es gibt hier im Rahmen so genannter KfW-Programme entweder Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Einen Zuschuss brauchen Sie nicht zurückzuzahlen. Er wird auch direkt an Sie ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Besonderheit bei der KfW ist, dass die Fördermittel im Rahmen der Baufinanzierung nicht direkt abgerufen werden können, sondern ausschließlich über eine Bank.
Die KfW bietet beispielsweise diese Fördermittel zu Ihrer Baufinanzierung:
- Energiesparen schont nicht nur den Geldbeutel des Eigentümers, energieeffiziente Gebäude sind auch gut für die Umwelt. Energieeffizientes Sanieren oder Bauen unterstützt die KfW mit Fördermitteln im Rahmen einer Baufinanzierung: Ganz ohne Eigenheimzulage. Das Geld kann auch als Zuschuss zu den Maßnahmen beantragt werden.
- Mit zunehmenden Alter wird der Alltag beschwerlicher: Ob Treppensteigen oder sich in die Badewanne zu setzen. Barrierefreie Einbauten wie ebenerdige Duschen, höhenverstellbare Waschbecken oder breitere Türen erleichtern im Alter das Leben in den eigenen vier Wänden. Sie bieten aber auch schon in jungen Jahren mehr Wohnkomfort. Für altersgerechtes Umbauen oder die Reduzierung von Barrieren stellt die KfW ebenfalls Fördermittel zur Baufinanzierung zur Verfügung. Wenn Sie so wollen, ist das eine Eigenheimzulage für besondere Umbauten.
Gefördert wird innerhalb der Baufinanzierung auch die Umrüstung einer Immobilie auf erneuerbare Energien oder die Verbesserung des Schutzes vor Einbrüchen. Neben der Eigenheimzulage lohnt es sich, die Fördermittel für eine Baufinanzierung in Betracht zu ziehen und sich beraten zu lassen. Wir haben dafür auch einen Rechner vorbereitet.
Wir haben weitere Informationen zur KfW-Förderung für Sie zusammengestellt.
Wohn-Riester: Wohneigentum als Altersvorsorge
Klarer Fall: Wer gerade erst ins Berufsleben eingestiegen ist, macht sich kaum Gedanken über den Rentenbeginn oder Versorgungslücken. Dabei fördert der Staat mit „Riester-Verträgen“ die private Vorsorge für das Alter. Und da es hier staatliche Zulagen gibt, lohnt es sich, so früh wie möglich damit zu beginnen. Denn wer hat schon Geld zu verschenken?
Eine eigene Immobilie kann einen wichtigen Teil der Altersvorsorge bilden. Wer nach dem Ende des Arbeitslebens mietfrei wohnt, stellt sich finanziell besser. Deswegen fördert der Staat den Immobilienerwerb und die Baufinanzierung. Wohn-Riester heißt das Fördermittel, bei dem der Staat etwas zu Bau- und Erwerbskosten beisteuert.
Dazu müssen Sie einen entsprechend geförderten Vertrag abschließen. Während der Laufzeit des Vertrages fließen die staatlichen Zulagen in einen entsprechenden Vertrag ein. Dieser muss als riesterfähig zertifiziert sein. Hier gibt es verschiedene Produkte, beispielsweise Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Interessant ist Wohn-Riester aber nicht nur wegen der staatlichen Zulagen.
Unser Merksatz zur Eigenheimzulage
Wer in seiner Baufinanzierung auf die Wohn-Riester zurückgreift, profitiert ebenfalls von einer Steuerersparnis. Denn die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag sind als Sonderausgaben abzugsberechtigt.
Sie sorgen mit Wohn-Riester also nicht nur für Ihr Alter vor, sondern haben auch mehr von Ihrem Einkommen. Informieren Sie sich weiter über Wohn-Riester.