Sie haben Anmerkungen oder Beschwerden zu unseren Angeboten und Leistungen? Dann freuen wir uns über Ihre konstruktive Kritik.
Sie richten Ihre Beschwerde an uns - und was passiert dann?
Sprechen Sie uns an.
Egal ob Sie sich im persönlichen Gespräch, schriftlich, telefonisch, per Mail oder über ein Online-Kontaktformular an uns wenden, wir nehmen Ihre Hinweise ernst. Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich eine klärende Rückmeldung zu Ihrem Anliegen zu geben.
Das zeigen wir Ihnen hier:

Sie richten Ihr Anliegen an uns.

Wir geben den Sachverhalt als Beschwerdekontakt in unserem System ein.

Innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Beschwerdeeingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde.

Ihr Anliegen wird überprüft und zwar grundsätzlich durch die neutrale Beschwerdemanagement-Funktion sowie durch Ihren Berater selbst oder durch einen unserer Fachbereiche.

Dauert die Klärung Ihrer Beschwerde länger als 15 Bankarbeitstage, erhalten Sie eine Zwischeninfo über den aktuellen Bearbeitungsstand von uns.

Sobald alle erforderlichen Informationen, Argumente und Empfehlungen zu Ihrer Beschwerde vorliegen, geben wir Ihnen spätestens innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung. Dies erfolgt immer schriftlich, es sei denn, Sie verzichten explizit auf die schriftliche Rückmeldung durch unser Haus. Beschwerden im Zusammenhang mit der EU-Zahlungsdienstrichtlinie § 62 ZAG (Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister) werden ausschließlich schriftlich beantwortet.

Dann ist die Bearbeitung Ihrer Beschwerde für uns abgeschlossen.

In regelmäßigen Abständen analysieren und bewerten wir alle eingegebenen Beschwerden und suchen Ansätze zur Verbesserung.
Sie möchten eine Beschwerde äußern oder wissen nicht, wie der aktuelle Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde ist?
Dann rufen Sie uns an unter 0511 1221-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: beschwerden@hannoversche-volksbank.de.