Sie richten Ihre Beschwerde an uns - und was passiert dann?

Sie haben Anmerkungen oder Beschwerden zu unseren Angeboten und Leistungen? Dann freuen wir uns über Ihre konstruktive Kritik.

Sprechen Sie uns an.

Egal ob Sie sich im persönlichen Gespräch, schriftlich, telefonisch, per Mail oder über ein Online-Kontaktformular an uns wenden, wir nehmen Ihre Hinweise ernst. Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich eine klärende Rückmeldung zu Ihrem Anliegen zu geben.

Welchen Weg nimmt Ihre Beschwerde bei uns im Haus?

Das zeigen wir Ihnen hier:

 

Sie richten Ihr Anliegen an uns.

 

Wir geben den Sachverhalt als Beschwerdekontakt in unserem System ein.

 

Innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Beschwerdeeingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde.

 

 

Ihr Anliegen wird überprüft und zwar grundsätzlich durch die neutrale Beschwerdemanagement-Funktion sowie durch Ihren Berater selbst oder durch einen unserer Fachbereiche.

 

 

Dauert die Klärung Ihrer Beschwerde länger als 15 Bankarbeitstage, erhalten Sie eine Zwischeninfo über den aktuellen Bearbeitungsstand von uns.

 

Sobald alle erforderlichen Informationen, Argumente und Empfehlungen zu Ihrer Beschwerde vorliegen, geben wir Ihnen spätestens innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung. Dies erfolgt immer schriftlich, es sei denn, Sie verzichten explizit auf die schriftliche Rückmeldung durch unser Haus. Beschwerden im Zusammenhang mit der EU-Zahlungsdienstrichtlinie § 62 ZAG (Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister) werden ausschließlich schriftlich beantwortet.

 

Dann ist die Bearbeitung Ihrer Beschwerde für uns abgeschlossen.

 

In regelmäßigen Abständen analysieren und bewerten wir alle eingegebenen Beschwerden und suchen Ansätze zur Verbesserung.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Hannoversche Volksbank Gruppe unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an LkSG-Beschwerden@hannoversche-volksbank.de.

Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland. - anonyme Meldung ist ebenfalls möglich.
  • Welche Handlung der Hannoverschen Volksbank Gruppe oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen an.
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.

Sie möchten eine Beschwerde äußern oder wissen nicht, wie der aktuelle Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde ist?

Dann rufen Sie uns an unter 0511 1221-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: beschwerden@hannoversche-volksbank.de.