- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Der Leistungsumfang des Basiskontos
- Bareinzahlungen im Inland
- Barauszahlungen im Inland
- Barauszahlungen im Ausland am Geldautomaten
- Überweisungen
- Lastschriften
- Zahlungen mit der girocard
- Online-Banking
Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos.
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Bitte füllen Sie den „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags“ vollständig aus und geben diesen in einer Geschäftsstelle Ihrer Hannoversche Volksbank eG ab.
Die Hannoversche Volksbank eG prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Was ist das Basis-Konto?
- Zahlungskonto (Girokonto) für Verbraucher
- Bietet grundlegende Funktionen
- Währung: Euro (€)
- Kein Kredit
Im Einzelnen können Sie das Basiskonto für die folgenden Zahlungsdienste nutzen:
- Bareinzahlungen auf das Basiskonto in unseren Geschäftsstellen
- Barauszahlungen vom Basiskonto in unseren Geschäftsstellen und an Geldautomaten im Inland und im Ausland, soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist
- Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf das Basiskonto oder ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto durch
- die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig)
- die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen)
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Debit-Zahlungskarte - Online-Banking/Telefon-Banking, wenn dies eine Standarddienstleistung der Bank ist
Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden.
Entgelte und Kosten
Die Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem "Preis- und Leistungsverzeichnis" beschrieben. Dieses können Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen und auf Nachfrage wird es Ihnen auch ausgehändigt.
Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Sonderbedingungen für Überweisungen, Lastschriften, die VR-BankCard und das Online-Banking. Die Bedingungen können Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen und auf Nachfrage werden diese Ihnen auch ausgehändigt.
Hinweis
Wir machen den Inhalt des Basiskontovertrags, die Eröffnung eines Basiskontos und dessen Nutzung nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder dem Erwerb von Geschäftsanteilen abhängig. Der Zugang zu einem Basiskonto darf von keinen zusätzlichen Voraussetzungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Hannoversche Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.