Besonderheiten bei Valutierung des Darlehens wegen Anfechtungsmöglichkeit des WEG‐Beschlusses durch einzelne WEG‐Mitglieder:

  • Ablauf von 3 Monaten nach Beschlussfassung durch die WEG muss erreicht sein
  • Schriftliche Bestätigung des Verwalters, dass ihm keine Anfechtungen bezüglich des Beschlusses der Darlehensaufnahme bekannt sind
  • Mit Vorlage eines allstimmigen Beschlusses zur Darlehensaufnahme kann die Valutierung nach Abschluss des Darlehensvertrages erfolgen.