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Besonderheiten bei Valutierung des Darlehens wegen Anfechtungsmöglichkeit des WEG‐Beschlusses durch einzelne WEG‐Mitglieder:
Ablauf von 3 Monaten nach Beschlussfassung durch die WEG muss erreicht sein.
Schriftliche Bestätigung des Verwalters, dass ihm keine Anfechtungen bezüglich des Beschlusses der Darlehensaufnahme bekannt sind.
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