Einzureichende Unterlagen für Antragsstellung:

  • Aktueller Wirtschaftsplan, letzte Verwalterabrechnung und Jahresbericht des Verwalters (Vermögensbericht gem. § 28 WEG)
  • Aktuelle Eigentümerliste
  • Aufstellung der notwendigen und geplanten Instandsetzungsmaßnahmen
  • Bestätigung des Verwalters, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die der Rückzahlung des Kredites im Wege stehen
  • Rückzahlung des Kredites wird über entsprechende Position im Wirtschaftsplan (Planung) abgebildet
  • Nachweis über Einhaltung formeller Anforderungen (Einladung, Beschlussfassung, Mehrheiten, Anfechtungsfristen)
  • Verwaltervollmacht zur Darlehensaufnahme • Nachweis, dass ein Mehrheitsbeschluss vorliegt
  • Verbindliche Erklärung des Verwalters, dass die formalen Voraussetzungen der Beschlussfassung eingehalten worden sind
  • Jährliches Einreichen des Protokolls der Eigentümerversammlung nach erfolgter Darlehensauszahlung