- Aktueller Wirtschaftsplan, letzte Verwalterabrechnung und Jahresbericht des Verwalters (Vermögensbericht gem. § 28 WEG)
- Aktuelle Eigentümerliste
- Aufstellung der notwendigen und geplanten Instandsetzungsmaßnahmen
- Bestätigung des Verwalters, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die der Rückzahlung des Kredites im Wege stehen
- Rückzahlung des Kredites wird über entsprechende Position im Wirtschaftsplan (Planung) abgebildet
- Nachweis über Einhaltung formeller Anforderungen (Einladung, Beschlussfassung, Mehrheiten, Anfechtungsfristen)
- Verwaltervollmacht zur Darlehensaufnahme • Nachweis, dass ein Mehrheitsbeschluss vorliegt
- Verbindliche Erklärung des Verwalters, dass die formalen Voraussetzungen der Beschlussfassung eingehalten worden sind
- Jährliches Einreichen des Protokolls der Eigentümerversammlung nach erfolgter Darlehensauszahlung