Informationen zum BGH-Urteil

Ihre Zustimmung ist gefragt.

Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 entschieden, dass Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden benötigen – sowohl für die Vereinbarung neuer Geschäftsbedingungen als auch für die Preise und Leistungen.

Um die mit Ihnen bestehende Geschäftsbeziehung in der gewohnt vertrauensvollen und partnerschaftlichen Weise fortführen zu können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung angewiesen.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der Vergangenheit sind wir von Ihrer Zustimmung ausgegangen, wenn Sie den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben. Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken benötigen wir nun Ihre ausdrückliche Zustimmung.


Was müssen Sie jetzt tun?

Um eine sichere Grundlage für unsere weitere Geschäftsbeziehung zu schaffen, müssen Sie uns Ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) erteilen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.  

Die aktuellen Geschäftsbedingungen mit Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Häufige Fragen

Sie haben Unterlagen von uns erhalten und haben nun weitere Fragen? Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BGH-Urteil.

Warum habe ich von Ihnen den Brief überhaupt erhalten? Worum geht es genau?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Veränderungen bei Vertragsbedingungen und Preisen ab sofort aktiv zustimmen müssen. Die bisherigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ ausreicht, sind daher nicht mehr zulässig. Wir haben unsere AGB an diese Rechtsprechung des BGH angepasst und benötigen dafür nun Ihre aktive Zustimmung. Darüber hinaus setzen wir die Preiserhöhung, die wir für das letzte Jahr bereits angekündigt hatten, nun mit Ihrer Zustimmung um.

Sind alle Banken und deren Kundinnen und Kunden betroffen?

Ja, dies betrifft alle Banken, welche in ihren AGB die nun unwirksamen Klauseln hatten.

Was wurde denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen geändert?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an das BGH-Urteil angepasst (siehe Ziffer 1). Im Vergleich zu den vor dem BGH-Urteil gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus September 2020 wurde die Zustimmungsfiktion gestrichen und durch das nun gültige Zustimmungsverfahren ersetzt.

Bis wann sollte meine Zustimmung bei Ihnen vorliegen?

Wir freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung. Die Änderungen mit Ihnen sollen zum 01.05.2022 wirksam vereinbart sein. Bitte bedenken Sie, dass wir bei einer nicht rechtzeitigen Rückmeldung, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen in der bisherigen Form nicht fortsetzen können.

Reicht es nicht, wenn ich meine Zustimmung telefonisch gebe?

Das ist nur möglich, sofern Sie ein e-Postfach führen und wir Ihnen darüber - parallel zu dem Anschreiben - alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Nur dann dürfen wir rechtssicher davon ausgehen, dass Sie unsere neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis vor der telefonischen Zustimmung auch zur Kenntnis nehmen konnten.

Ich habe weder die Möglichkeit online zuzustimmen, noch kann ich eine ihrer Geschäftsstellen aufsuchen. Ist es möglich, die Unterlagen per Post zu erhalten?

Selbstverständlich können Sie auf telefonische Anfrage die Unterlagen individuell zugesandt
bekommen und uns ebenso per Post die schriftliche Zustimmung zukommen lassen. Wählen
Sie einfach die 0511 1221-4433.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

In diesem Fall hätten wir leider keine rechtssichere Vertragsgrundlage für unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung. Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung wäre für uns nicht möglich und wir würden eine eventuelle Beendigung der Geschäftsbeziehung prüfen.

Ich möchte nur den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen zustimmen, aber nicht dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis. Geht das?

Theoretisch ist das möglich. Allerdings dürfen wir Ihre Kontoverbindung dann ausschließlich für die Produkte fortführen, bei denen aktuell keine Veränderungen vorgesehen sind. Alle anderen Verträge müssten dann aufgelöst werden.

Muss ich künftig immer wieder zustimmen?

Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH (siehe Ziffer 1.) ergeben hat.

Ich möchte die Zustimmung über den QR-Code nutzen. Wie funktioniert das?
  1. Scannen Sie zunächst den CR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones, Handys oder Tablets.
  2. Halten Sie Ihr Gerät dabei bitte quer.
    Nutzen Sie nun den Button „Ansehen“ für die Lesefunktion. Gehen Sie dann über den Retourbutton zurück zur Startseite.
  3. Betätigen Sie jetzt den Button „Download“ und laden sich die Dokumente auf einen eigenen Datenträger (zum Beispiel auf eine Festplatte, einen USB-Stick oder in eine Cloud) herunter.
  4. Wenn Sie die Dokumente angesehen und heruntergeladen haben, ändert sich der Button „Bestätigen“ seine Farbe in Blau.
  5. Abschließend bitte den Button „Bestätigen“ anklicken. Damit dokumentieren wir Ihre Zustimmung automatisch und für Sie ist alles erledigt.
Ich habe keinen Brief erhalten bzw. ihn verlegt – kann ich diesen noch einmal bekommen?

In diesem Fall wenden Sie sich gern telefonisch unter 0511 1221-4433 an unser Service-Team. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Wir haben mehrere Zustimmungserklärungen erhalten. Muss jeder einzelne von uns unterschreiben oder reicht es aus, wenn ich als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter unterschreibe?

Nein, das reicht leider grundsätzlich nicht aus. Wir benötigen von jeder Kundin und von jedem Kunden separat die unterschriebene Zustimmungserklärung.

Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung akzeptieren wir die Zustimmung eines von mehreren Kontomitinhaberinnen und Kontomitinhabern.

Ab wann gelten für mich die neuen Preise?

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Mai 2022.

Muss ich jetzt alles nur noch online erledigen?

Nein, selbstverständlich stehen Ihnen unsere Serviceleistungen sowie unsere Beratung weiterhin ebenfalls telefonisch oder persönlich vor Ort in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung.

Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir uns jedoch dazu entschieden, die Unterlagen für die Zustimmung zu unseren neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen unseren Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit online zu Verfügung zu stellen. Das erspart eine große Menge an Papier und ist daher sehr ressourcenschonend.

Vielleicht haben Sie auch schon in den vergangenen Monaten der Pandemie verstärkt verschiedene Online-Angebot genutzt. Mit unserem Online-Banking bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bankgeschäfte auch jederzeit bequem von Zuhause aus zu erledigen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Es wird alles immer teurer. Was kommt als nächstes?

Auch wir als regionale Bank sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Nur so können wir im Sinne unserer Mitglieder sowie unserer Kundinnen und Kunden dauerhaftes und erfolgreiches Fortbestehen gewährleisten.

Preisanpassungen gibt es in jedem Lebensbereich. Daher stehen auch wir als Hannoversche Volksbank immer wieder vor der Herausforderung, unsere Preise markt- und wettbewerbsgerecht anzupassen.

Wir bieten gute Leistungen, die ihr Geld wert sind. So sind wir in diesem Jahr erneut als „Beste Bank Niedersachsens“ ausgezeichnet worden. Ein Qualitätsmerkmal für unsere herausragende Beratung.

Einige unserer Angebote werden teurer, andere hingegen unter Umständen günstiger. Sprechen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam schauen, ob es ggfls. Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Kontoverbindung mit uns gibt.

Wer kann mir meine weitergehenden Fragen beantworten?

Unser Service-Team steht Ihnen sehr gerne für all Ihre Fragen rund und Ihre Zustimmungserklärung zu unseren neuen AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Wählen Sie einfach die 0511 1221-4433 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: zustimmung@hannoversche-volksbank.de

Wann ist das Service-Team erreichbar?

Sie können unser Service-Team wie folgt erreichen:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr  

Wählen Sie einfach die Telefonnummer: 0511 1221-4433 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: zustimmung@hannoversche-volksbank.de


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