Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Hannoversche Volksbank Gruppe unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an LkSG-Beschwerden@hannoversche-volksbank.de.
Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland. - anonyme Meldung ist ebenfalls möglich.
- Welche Handlung der Hannoverschen Volksbank Gruppe oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen an.
- Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
- Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Details zum Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.