Sie haben Anmerkungen oder Beschwerden zu unseren Angeboten und Leistungen? Dann freuen wir uns über Ihre konstruktive Kritik.
Sprechen Sie uns an.
Egal ob Sie sich im persönlichen Gespräch, schriftlich, telefonisch, per Mail oder über ein Online-Kontaktformular an uns wenden, wir nehmen Ihre Hinweise ernst. Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich eine klärende Rückmeldung zu Ihrem Anliegen zu geben.
Grundsätze für das Beschwerdemanagement der Hannoverschen Volksbank eG
Grundsätze für das Beschwerdemanagement der Hannoversche Volksbank eG Information über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung
1. Unsere Zielsetzung
Sehr geehrte Mitglieder und Kunden,
Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Wir legen Wert auf Ihre Meinung und Ihre Kritik. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Ihre Beschwerden möglichst zeitnah, individuell und dem Anliegen entsprechend zu bearbeiten – egal über welchen Kontaktweg Sie Ihr Anliegen äußern. Ebenso analysieren wir Ihre eingehenden Beschwerden, um auftretende bzw. wiederkehrende Fehler zu beheben und zu vermeiden. Um das zu gewährleisten, haben wir eine Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet. Die Beschwerdemanagementfunktion ist Teil des Qualitätsmanagements der Hannoverschen Volksbank.
Mit unserem Beschwerdemanagement unterstützen wir das Ziel Ihre Kundenzufriedenheit und Ihr Vertrauen dauerhaft sicher zu stellen.
2. Wo und wie können Sie Ihre Beschwerden/Ihr Anliegen an uns richten?
Verantwortlich für die Bearbeitung von Beschwerden ist das Qualitätsmanagement der Hannoverschen Volksbank. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt selbstverständlich kostenfrei.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beschwerde/Ihr Anliegen mündlich, schriftlich oder elektronisch an unser Haus zu richten.
(a) Ihre schriftliche Beschwerde senden Sie bitte an:
Hannoversche Volksbank eG
Qualitätsmanagement
Kurt-Schumacher Str. 19
30159 Hannover
(b) Für elektronische Beschwerden stehen Ihnen folgende Mail- oder Internetadressen zur Verfügung:
beschwerden@hannoversche-volksbank.de
feedback@hannoversche-volksbank.de
info@hannoversche-volksbank.de
https://www.hannoversche-volksbank.de/service/feedback.html
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder
telefonisch über das KundenDialogCenter der Hannoverschen Volksbank unter 0511 1221-0 an uns wenden.
Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde/Ihres Anliegens benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
• Vollständige und aktuelle Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden)
• Konkrete Beschreibung Ihres Anliegens
• Nennung Ihrer Erwartungshaltung an uns (zum Beispiel: schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt, Rückmeldung von Ihrem Berater, Erstattung eines Betrages bzw. Behebung eines Fehlers oder Klären von Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und einem Mitarbeiter unseres Hauses)
• Kopien von Unterlagen, die zum Verständnis des Anliegens beitragen (sofern vorhanden)
• eine Vertretungsberechtigung, für den Fall, dass Sie sich im Namen bzw. im Auftrag einer anderen Person an uns wenden
3. Wie erfolgt die Bearbeitung Ihrer Beschwerde/Ihres Anliegens in unserem Haus?
Für den Fall, dass der von Ihnen geäußerte Sachverhalt nicht taggleich abschließend mit Ihnen geklärt werden kann, erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Eingangsbestätigung von uns.
Die Bearbeitungsdauer Ihrer Beschwerde/Ihres Anliegens ist abhängig von der Komplexität des Sachverhaltes. Sie erhalten möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen, eine abschließende Antwort von unserem Haus.
Dauert die Bearbeitung länger als 3 Wochen, so informieren wir Sie zeitnah über die Verzögerung.
Sollten wir Ihrer Forderung nicht nachkommen, so begründen wir Ihnen dies schlüssig und nachvollziehbar in schriftlicher Form.
4. Hinweise zum Datenschutz
Informationen nach den Artikeln 13, 14, 21 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie unter www.hannoversche-volksbank.de/datenschutz.
5. Weitere Möglichkeiten zur Beilegung von Streitigkeiten
Bankübergreifende Kundenbeschwerdestelle:
Erreichbar ist die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR e.V.)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen
(https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Platt-form zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Hannoversche Volksbank eG
Information über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Rahmen von „meinKrypto“
1. Einführung – unsere Philosophie
Wir haben den Anspruch, unsere Kunden stets mit bedarfsgerechten Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.
Gelegentlich kann es dabei vorkommen, dass wir Ihre Erwartungen nicht zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit erfüllen. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an. Wir nehmen jede Anregung und Kritik ernst und sehen Beschwerden stets auch als Chance, unseren Service bzw. unsere Dienstleistungen zu verbessern und somit noch gezielter auf Ihre Belange einzugehen.
Die vorliegende Information richtet sich an Sie als unseren (potenziellen) Kunden und soll Ihnen Antworten auf folgende Fragestellungen geben:
- Wo und wie können Sie sich beschweren?
- Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Ferner informieren wir Sie über unsere Datenschutzhinweise und Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
2. Wo und wie können Sie sich beschweren?
2.1 Wo können Sie Ihre Beschwerde einreichen?
Wir bitten Sie, Ihre Beschwerde bei folgender Stelle einzureichen:
(a) Ihre schriftliche Beschwerde senden Sie bitte an:
Hannoversche Volksbank eG
Qualitätsmanagement
Kurt-Schumacher Str. 19
30159 Hannover(b) Für elektronische Beschwerden stehen Ihnen folgende Mail- oder Internetadressen zur Verfügung:
beschwerden@hannoversche-volksbank.de
feedback@hannoversche-volksbank.de
info@hannoversche-volksbank.de
https://www.hannoversche-volksbank.de/service/feedback.html
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über das KundenDialogCenter der Hannoverschen Volksbank unter 0511 1221-0 an uns wenden.
2.2 Form und Inhalt der Beschwerde
Ihre Beschwerde können Sie elektronisch, schriftlich oder mündlich in deutscher Sprache an uns richten (zu unseren Kontaktdaten siehe vorstehend unter 2.1).
Für Ihre Beschwerde im Zusammenhang mit dem Kryptowertehandel können Sie das in der Anlage abgedruckte Muster verwenden. Ihre Beschwerde können Sie aber auch in anderer Form einreichen.
Um Ihre Beschwerde unmittelbar bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Kontonummer);
- Beschwerdegrund;
- Beschreibung des Sachverhalts;
- Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten;
- Kopien von Unterlagen zu Ihrem Anliegen (sofern vorhanden)
- eine Vertretungsberechtigung, für den Fall, dass Sie sich im Namen bzw. im Auftrag einer anderen Person an uns wenden
Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde erfolgt selbstverständlich kostenlos.
3. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde, die zudem einen indikativen Zeitrahmen für die Entscheidung über die Beschwerde sowie die Kontaktadresse des zuständigen Beschwerdebearbeiters enthält. Sie erhalten zudem so zügig wie möglich die Mitteilung, ob Ihre Beschwerde zulässig ist oder nicht, und im letzteren Fall eine Mitteilung über die Gründe für die Unzulässigkeit.
Wir versuchen stets, über Ihre Beschwerde so zügig wie möglich zu entscheiden. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung einer Beschwerde hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit der Einbeziehung Dritter wie beispielsweise der Kryptoverwahrerin ab. Wir halten Sie über alle weiteren Schritte, die wir zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde unternehmen, auf dem Laufenden. Berechtigte Nachfragen von Ihnen beantworten wir unverzüglich.
Die Entscheidung erfolgt grundsätzlich spätestens zwei Monate nach dem Eingang Ihrer Beschwerde. Wir streben aber eine Entscheidung spätestens innerhalb von drei Wochen an.
Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber sowie über den Grund für die Verzögerung im Rahmen einer Zwischennachricht informieren. Zugleich teilen wir Ihnen mit, wann wir über Ihre Beschwerde voraussichtlich entscheiden werden.
Sollte Ihre Beschwerde nicht vollständig und daher für uns nicht hinreichend verständlich sein, teilen wir Ihnen so zügig wie möglich mit, welche weiteren Informationen uns zur Beschwerdebearbeitung fehlen.
Nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung erhalten Sie zeitnah eine umfassende Antwort auf Ihre Beschwerde.
Die gesamten Mitteilungen ergehen schriftlich auf elektronischem Wege oder auf Ihren Antrag in Papierform.
4. Hinweise zum Datenschutz
Informationen nach den Artikeln 13, 14, 21 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie unter www.hannoversche-volksbank.de/datenschutz. Bei Bedarf senden wir Ihnen unsere Datenschutzhinweise auch gerne zu.
5. Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Bankübergreifende Kundenbeschwerdestelle:
Erreichbar ist die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR e.V.)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen
(https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Platt-form zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Anhang:
· Muster für die Einreichung von Beschwerden im Kryptowertehandel
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Hannoversche Volksbank Gruppe unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an LkSG-Beschwerden@hannoversche-volksbank.de.Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland. anonyme Meldung ist ebenfalls möglich.
- Welche Handlung der Hannoverschen Volksbank Gruppe oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen an.
- Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
- Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Details zum Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.
(Stand:18.07.2025).
Welchen Weg nimmt Ihre Beschwerde bei uns im Haus?
Das zeigen wir Ihnen hier:
Erfassung
Wir geben den Sachverhalt als Beschwerdekontakt in unserem System ein.
Eingangsbestätigung
Innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Beschwerdeeingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde.
Analyse
Ihr Anliegen wird überprüft und zwar grundsätzlich durch die neutrale Beschwerdemanagement-Funktion sowie durch Ihren Berater selbst oder durch einen unserer Fachbereiche.
Zwischenstand an Sie
Dauert die Klärung Ihrer Beschwerde länger als 15 Bankarbeitstage, erhalten Sie eine Zwischeninfo über den aktuellen Bearbeitungsstand von uns.
Rückmeldung bei Ihnen
Sobald alle erforderlichen Informationen, Argumente und Empfehlungen zu Ihrer Beschwerde vorliegen, geben wir Ihnen spätestens innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung. Dies erfolgt immer schriftlich, es sei denn, Sie verzichten explizit auf die schriftliche Rückmeldung durch unser Haus. Beschwerden im Zusammenhang mit der EU-Zahlungsdienstrichtlinie § 62 ZAG (Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister) werden ausschließlich schriftlich beantwortet.
Technischer Abschluss der Beschwerde
Dann ist die Bearbeitung Ihrer Beschwerde für uns abgeschlossen.
Controlling
In regelmäßigen Abständen analysieren und bewerten wir alle eingegebenen Beschwerden und suchen Ansätze zur Verbesserung.
Sie möchten eine Beschwerde äußern oder wissen nicht, wie der aktuelle Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde ist?
Dann rufen Sie uns an unter 0511 1221-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: beschwerden@hannoversche-volksbank.de.