Sparordnung mit Auslosungsbestimmungen
VR-Gewinnspargemeinschaft e.V der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Hannoversche Straße 149
30627 Hannover
Telefon (0511) 65 55 51-0
Telefax (0511) 25 55 51-9
Internet: http://www.vr-gsg.de
E-Mail: gewinnsparen@vr-gsg.de
1. Veranstalter:
Veranstalter der Lotterie ist die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V., Hannoversche Straße 149, 30627 Hannover, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover unter VR 2181. Die VR-Gewinnspar-gemeinschaft e.V. wird vertreten durch den Vorstand sowie den/die Geschäftsführer/in. Zuständig für die Lotteriegenehmigungen sind die jeweiligen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, in deren Zuständigkeits-bereich die Lotterie veranstaltet wird. Die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. hat ihr Veranstaltungsgebiet in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die angehörenden Mit-gliedsbanken betreiben gemäß der Satzung des Vereins das VR-GewinnSparen.
2. Teilnahme und Auslosung:
Bei der Teilnahme am Gewinnsparen schließen Sie zwei zusammenhängende Verträge ab. Sie schließen einen Lotterievertrag mit der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. ab. Außerdem schließen Sie mit der Genos-senschaftsbank, über die Sie am Gewinnsparen teilnehmen, einen Sparvertrag ab. Bei Abschluss des Lotte-rievertrages wird die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. durch die Bank, mit der Sie den Sparvertrag abschlie-ßen, vertreten.
Der Gewinnsparer (Kontoinhaber), der als natürliche Person volljährig sein muss, entrichtet je Los monatlich einen Betrag von 5,00 € durch Abbuchung von einem von ihm genannten Konto der jeweiligen Genossen-schaftsbank. Die Abbuchung erfolgt monatlich.
Losinhaber und Gewinnsparer ist der Beitragszahler (Kontoinhaber). Bei Gemeinschaftskonten können nur alle Kontoinhaber gemeinschaftlich Gewinnsparer und Losinhaber sein.
Von dem Betrag 5,00 € sind 4,00 € Sparbeitrag und 1,00 € Losentgelt. Die Summe der Losentgelte bildet das Lotteriekapital.
Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
Jeder Gewinnsparer kann mehrere Lose erwerben. Die Obergrenze hierfür liegt bei 200 Losen pro Gewinnspa-rer. Die Teilnahme wird dem Gewinnsparer durch eine Bestätigung mitgeteilt. Die Losnummer ist dem jeweili-gen Kontoauszug der kontoführenden Genossenschaftsbank zur Beitragsbelastung zum VR-GewinnSparen zu entnehmen. Sie gilt bis zur Kündigung oder bis zur Mitteilung einer neuen Losnummer. Die Kündigung am VR-GewinnSparen kann vor jeder Beitragsbelastung bei der kontoführenden Genossenschaftsbank erfolgen.
Sie können den Lotterievertrag nicht widerrufen.
An den monatlichen Auslosungen nehmen nur die Gewinnsparer teil, die das Losentgelt (1,00 €) und den Sparbeitrag (4,00 €) über die jeweilige Genossenschaftsbank gezahlt haben.
3. Verwaltung und Bekanntgabe von Terminen:
Alle Zahlungs- und Ziehungsvorgänge je Losnummer werden über ein gesichertes EDV-System mit Nach-weislisten verwaltet.
Die Bekanntgabe von Terminen zu den Beitragsbelastungen und Auslosungsterminen erfolgt durch die jewei-lige Genossenschaftsbank. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt in jedem Fall auf der Internethomepage der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. unter www.vr-gsg.de.
4. Sparkapital:
Das Sparkapital wird bei der jeweiligen Genossenschaftsbank zunächst als unverzinsliches Guthaben gehal-ten und dem Gewinnsparer je nach Lostyp monatlich oder spätestens in der 51. Kalenderwoche auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto wieder gutgeschrieben.
5. Lotteriekapital:
Das Aufkommen aus den Losentgelten wird nach Abzug von z. Zt. 25 % Reinertrag und 16 2/3 % Lotterie-steuer sowie des jeweiligen jährlichen Kostenanteils (bis max. 5 %) gebildet und als Sach- und Geldgewinne ausgeschüttet.
6. Reinertrag:
Von den Losentgelten sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) z. Zt. 25 % als Reinertrag im Sinne der Abgabenordnung (AO) für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.
7. Gewinnpläne:
Die Gewinnpläne werden jährlich festgelegt und vom Vorstand sowie dem/r Geschäftsführer/in für alle Verlo-sungen aufgestellt. Der jeweils gültige Gewinnplan ist durch die Kundeninformation sowie unter www.vr-gsg.de einsehbar. Der Einsatz von Sachgewinnen in Zusatz- oder Sonderverlosungen ist möglich. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Alle Ziehungen finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.
Die Gewinnnummern werden unter Anwendung eines elektronischen Zufallsverlosungsprogramms durch Zie-hung einer Grundnummer der Zahlenreihe 0-9 (Losendzahl für den Gewinn über 4,00 €) bzw. der Gesamtlos-nummer ermittelt. Pro Gewinnplan sind Mehrfachgewinne einer Losnummer ausgeschlossen, dies gilt nicht für die Losendzahlziehung.
8. Zusatz- und Sonderverlosung:
Etwaige Überschüsse aus den Losentgelten des Jahres sind in der Jahresendverlosung auszuschütten. Es können auch geldwerte Leistungen ausgelost werden. An den Zusatz- und Sonderverlosungen nehmen nur Gewinnsparer teil, die für den betreffenden Monat das Losentgelt und den Sparbeitrag gezahlt haben.
9. Bekanntgabe der Gewinnzahlen:
Die Gewinnzahlen werden nach jeder Auslosung durch Ziehungsübersichten bekannt gegeben. Sie sind in den Geschäftsräumen der beteiligten Genossenschaftsbanken einzusehen. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. unter www.vr-gsg.de.
10. Auszahlung der Gewinne:
Die Auszahlung der Geldgewinne erfolgt über die kontoführende Genossenschaftsbank durch Gutschrift an das angegebene Konto (Kontoinhaber muss volljährig sein). Die Bekanntgabe bei Sachgewinnen erfolgt ebenso über die kontoführende Genossenschaftsbank, die über die Losnummer den Gewinnsparer ermittelt und bekannt gibt.
11. Abtretung und Verpfändung der Ansprüche:
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die VR-Gewinnspargemein-schaft e.V. ist ausgeschlossen.
12. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind über die Internetseite www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de erhältlich. Bei Beschwerden wenden Sie sich an die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. oder an die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde.
13. Verlustrisiko:
Das Risiko eines Verlustes der Bestätigung trägt der Gewinnsparer (Kontoinhaber).
14. Haftungsbestimmungen
Die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Ver-losung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Losentgeltes.
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlos-sen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
15. Laufzeit und Kündigung:
Ihre Teilnahme am Gewinnsparen läuft auf unbestimmte Zeit. Sie können Ihre Teilnahme am Gewinnsparen jederzeit vor Bezahlung eines Loses mit Wirkung für die Zukunft kündigen.
16. Schlussbestimmung:
Gerichtsstand für sich ergebende Streitigkeiten ist das für den Sitz der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. zu-ständige Amtsgericht. Änderungen der Sparordnung, die vom Vorstand und dem Beirat beschlossen werden und mit Zustimmung der Glücksspielaufsichtsbehörden erfolgen, werden bekannt gegeben. Als Vertragsspra-che wird ausschließlich Deutsch verwendet.
Diese Sparordnung tritt mit Beschluss durch Vorstand und Beirat in Kraft. Änderungen bleiben vorbehalten. Sie wird für die Gewinnsparer verbindlich, nachdem der Beschluss gefasst ist.
01. Januar 2022