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Hannoversche Volksbank eG

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

Stand: 20. Mai 2025

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie unter www.hannoversche-volksbank.de/nachhaltigkeitsleitbild_gfg abrufen können.

 

Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

 

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest, VermögenPlus und FirmenkundenInvest (VVL) auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgenden Links veröffentlicht:

MeinInvest:

https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest

VermögenPlus:

https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus

FirmenkundenInvest (VVL):

https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-firmenkundeninvest-nachhaltig

III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor. 


Änderungshistorie:

Datumbetroffene AbschnitteErläuterung
20.05.2025KeineRedaktionelle Anpassungen (Layout)
01.09.2023Änderungen und Aktualisierungen in den Abschnitten I und IIAktualisierung der Links und Anpassungen Formulierungen
30.06.2023Änderungen im Abschnitt IIAktualisierung der Links
30.12.2022Änderungen in allen AbschnittenInkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung
02.08.2022Anhang zu MindestausschlüssenÄnderung des in Bezug genommenen Marktstandards
10.03.2021Erstveröffentlichung/