GoldCard

Goldene Zeiten für Alltag und Reise

Sie suchen finanzielle Freiheit im Alltag? Dann ist die GoldCard von Mastercard oder Visa die perfekte Kreditkarte für Sie. Bezahlen Sie weltweit bargeldlos – in Ihrem Lieblingsrestaurant, im Laden um die Ecke, im Online-Shop, in Hotels und an vielen weiteren Orten. Zusätzlich genießen Sie dank der umfassenden Versicherungsleistungen das entspannte Gefühl, auf Reisen rundum gut abgesichert zu sein.

Ihre Vorteile mit dem goldenen Gesamtpaket

  • Spareffekt beim Urlaub nutzen: Versicherungen1 inklusive und 7 Prozent Reisebonus2

Bei der GoldCard sind viele Versicherungen für Ihre Reise bereits enthalten. Dadurch entlasten Sie Ihr Urlaubsbudget. Noch mehr Geld sparen Sie mit dem Reisebonus2. Und das stets auf den garantiert günstigsten Reisepreis3. Urlaub mit der GoldCard ist auch für Ihr Konto eine Erholung.

Wichtige Versicherungen sind inklusive

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Verkehrsmittel-Unfallversicherung4
  • Reise-Service-Versicherung
  • Auslands-Schutzbrief-Versicherung
     

Zudem erhalten Sie 7 Prozent Reisebonus2, wenn Sie über den Reiseservice von VR-MeineReise buchen. Wenn Sie Ihre Reise auf www.vr-meinereise.de und dort über UP Holidays buchen, profitieren Sie sogar von 8 Prozent Reisebonus2.

GoldCard Beispielrechnung Sparmöglichkeiten

Früh dran, mehr drin

Wer früh bucht, kommt günstiger weg. Bestellen Sie jetzt Ihre GoldCard und profitieren Sie von attraktiven Frühbucherpreisen bei VR-MeineReise. Ob Strandurlaub oder Städtetrip – mit unseren Frühbuchervorteilen finden Sie den passenden Urlaub und sparen dabei.

  • Bargeldlos, kontaktlos und mobil bezahlen

Bezahlen Sie weltweit bargeldlos an Millionen Mastercard- bzw. Visa-Akzeptanzstellen. Ihre GoldCard können Sie auch beim Bezahlen im Internet einsetzen. Außerdem können Sie überall dort mit Ihrer GoldCard kontaktlos bezahlen, wo Sie das Kontaktlos-Symbol sehen. Nutzen Sie Ihre Karte auch für Zahlungen mit Ihrem Android- oder Apple-Smartphone.

Wenn Sie in Ihrem Urlaub auf Bargeld als zusätzliches Zahlungsmittel zurückgreifen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Service der Reisebank: Einfach und bequem Reisegeld online bestellen und nach Hause liefern lassen.

  • Brauchen, bestellen, bezahlen – die GoldCard als digitale Karte

Wenn Sie die GoldCard bestellen, bekommen Sie automatisch auch eine digitale Version Ihrer Karte. Die Kartendaten Ihrer digitalen GoldCard stehen Ihnen unmittelbar nach der Bestellung zum Einsatz in der VR Banking App zur Verfügung und sind dort jederzeit für Sie griffbreit. Registrieren Sie Ihre GoldCard für das sichere Bezahlen im Internet und schon können Sie sie für das Einkaufen im Internet nutzen.
Und Ihre Wunsch-PIN für die Karte können Sie auch direkt vergeben. Diese gilt dann auch für Ihre physische Karte.

  • Bargeld abheben

Sie können sich weltweit an Millionen Geldautomaten mit Bargeld versorgen. Wenn gerade einmal kein Geldautomat in der Nähe ist, nutzen Sie mit Ihrer GoldCard einfach die Cashback-Funktion an einer Ladenkasse und lassen sich in vielen Geschäften in Deutschland Bargeld auszahlen.

  • Karte aus recyceltem Plastik

Unsere Karten werden aus Recycling-PVC – oder kurz rPVC – produziert. rPVC besteht zu 100 Prozent aus PVC-Abfällen, die wiederverwertet werden. Das reduziert den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase und die Produktion von neuem PVC.

  • Wunschmotiv wählen

Wählen Sie aus den Motiven "Gold" oder "Weltkugel" Ihr Wunschmotiv aus.


Kartendesign

Wahlmotiv für Ihre GoldCard

Wählen Sie für Ihre GoldCard Ihr Lieblingsmotiv aus. Fordern Sie jetzt Ihre persönliche Karte bei Ihrer Hannoversche Volksbank eG an.

Kartenabbildung Gold
Kartenabbildung Weltkugel

Wunschmotiv wählen

Kartenabbildung Gold
Kartenabbildung Weltkugel

Nachhaltigere Karte

Naturliebe GoldCard

Mit der Naturliebe GoldCard von Mastercard fördern Sie die Greensurance Stiftung bei der Renaturierung eines Moors in Bayern. Entscheiden Sie sich für eine Naturliebe GoldCard von Visa, unterstützen Sie die Treemer® gGmbH beim Bienenschutz in Deutschland.

Außerdem entscheiden Sie sich für einen geringeren ökologischen Fußabdruck, denn die Karte besteht aus dem nachwachsenden Rohstoff Maisstärke, kurz PLA.

Mit der GoldCard abgesichert

Reiseschutzpaket

Auf Reisen bietet Ihnen die GoldCard einen umfassenden Versicherungsschutz. Und das in den meisten Fällen unabhängig vom Einsatz Ihrer Karte.

Hinweis zu aktuellen Betrugsmaschen

Derzeit kommt es leider vermehrt zu Betrugsfällen wie

  • Bezahlungsbetrug, zum Beispiel bei kleinanzeigen.de,
  • dem Enkeltrick oder sogenannten Schockanrufen,
  • Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter, die zum Beispiel Hilfe bei der Umstellung des TAN-Verfahrens leisten wollen,
  • Anrufen angeblicher Mitarbeiter von Polizei oder Europol.

Seien Sie deshalb besonders wachsam. Sollten Sie Forderungen von Betrügern wie in den genannten Fällen nachkommen, ist eine Erstattung der gestohlenen Beträge leider nicht möglich. Weitere Informationen zu den Betrugsmaschen erhalten Sie in unseren aktuellen Warnhinweisen.

Info-Service

In der VR Banking App können Sie sich über jeden Einsatz der Karte benachrichtigen lassen.

Online-Einkäufe sicher bezahlen

Online-Einkäufe sind mit den Sicherheitsverfahren Mastercard® Identity Check™ und Visa Secure abgesichert.

(Wunsch)-PIN für den Geldautomaten und Einkauf im Laden

Ihre Einkäufe sichern Sie mit einer Wunsch-PIN ab, die Sie selbst ganz einfach in der VR Banking App oder am Geldautomaten festlegen. Das geht an allen Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken und weiteren genossenschaftlichen Banken, wenn Sie im Menü "PIN verwalten" die Funktion "PIN ändern" sehen.

Keine Haftung im Schadensfall

Bei Verlust und missbräuchlichem Einsatz durch Dritte haften Sie grundsätzlich nicht, wenn Sie die Sorgfaltspflichten im Umgang mit Ihrer Kreditkarte beachtet haben – zum Beispiel getrennte Aufbewahrung von PIN und Karte.

Schnelle Hilfe bei Verlust

Sie können Ihre Karte direkt im Online-Banking sperren. Das ist bequem und Sie bekommen sofort neue Kartendaten.
Bei Fragen hilft auch der Karten- und Sperrservice unter 116 116 rund um die Uhr.

Konditionen

Zahlungsweise Monatliche Abbuchung  vom Girokonto
Kosten  
Hauptkarte pro Monat (Abrechnung erfolgt jährlich)
6,50 EUR
Zusatzkarte pro Monat (Abrechnung erfolgt jährlich) 6,50 EUR
Basisleistungen  
Weltweit bargeldlos bezahlen Ja
Weltweit Bargeld abheben Ja
Sicher im Internet bezahlen Ja
Karten- und Sperrservice rund um die Uhr Ja
Im Notfall eine Ersatzkarte Ja
Eigene Geheimzahl wählen (Wunsch-PIN) Ja
Kontaktlos mit Karte oder mobil bezahlen (Android oder iOS) Ja
Zusatzleistungen
Kartendesign wählen Ja
Verkehrsmittel-Unfallversicherung Ja
Auslandsreise-Krankenversicherung Ja
Reiserücktrittskosten-Versicherung Ja
Reise-Service-Versicherung Ja
Auslands-Schutzbrief-Versicherung Ja
Reise-Service mit Rückvergütung 7 % 3
GoldCard - Kreditkartenbestellung
GoldCard - Kreditkartenbestellung

FAQ-COVID-19

R+V Auslandsreise-Krankenversicherung (Stand: 06.21)

Der Karteninhaber oder eine mitversicherte Person erkrankt während einer Reise an Corona.

Die R+V übernimmt die Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung (Arztkosten sowie verordnete Arznei- und ggf. erforderliche Hilfsmittel), auch dann, wenn die Reise in ein Risikogebiet erfolgt ist.

Wird eine stationäre Behandlung erforderlich, übernimmt R+V die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, sonstige Sachleistung und Arztkosten.

Der Karteninhaber oder eine mitversicherte Person nimmt an, während der Reise an Corona erkrankt zu sein.

Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion übernimmt R+V die Kosten des von einem Arzt veranlassten oder durchgeführten Corona-Tests.

Ist der Karteninhaber oder eine mitversicherte Person versichert, wenn sie ins Ausland gereist ist, obwohl die COVID-Erkrankung bereits festgestellt wurde oder ein Arzt den Verdacht einer Corona- Infektion oder -Erkrankung hatte? Tipp: Bereits bei Verdacht einer Corona-Infektion wird voraussichtlich Absonderung und Quarantäne angeordnet. Solchen Anordnungen sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Versicherungsschutz besteht nicht bei Erkrankungen und Beschwerden (z. B. Verdacht auf COVID oder einer Corona-Infektion) derentwegen vor Grenzübertritt bereits ein Arzt konsultiert wurde. Hierfür entstehende Kosten können dann solange nicht übernommen werden, bis das Vorliegen einer Erkrankung ausgeschlossen wird oder aber nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Das gilt entsprechend,
wenn bei Beschwerden eine Absonderungs- oder Quarantänepflicht besteht.

Wie lange ist der Karteninhaber oder eine mitversicherte Person versichert, wenn er/sie wegen einer Corona-Erkrankung nicht reisefähig ist und der Auslandsaufenthalt bereits 45 Tage dauert?

Im Falle einer langwierigen Erkrankung verlängert sich der Versicherungsschutz über die 45 Tage hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht angetreten werden kann.   

R+V Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung (Stand: 06.21)

Wie verhält sich die Versicherung, wenn der Kunde ohne Vorliegen einer Erkrankung vom Vertrag zurücktritt?

Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.  

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz (Reiserücktritt) bezogen auf eingeschränkte Reisefreiheit?

Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.

Besteht Deckung im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung, wenn aufgrund angeordneter Quarantäne die Reise nicht angetreten werden kann?

Sofern die Quarantäne aufgrund eigener Erkrankung oder Erkrankung einer mitreisenden versicherten Person angeordnet wird, besteht Versicherungsschutz. Für den Nachweis einer Reiseunfähigkeit genügt der PCR-Test oder die Bescheinigung vom Gesundheitsamt, aus der hervorgeht, dass eine Covid-19-Erkrankung besteht. Ein Arztattest ist nicht notwendig.

Wird die Quarantäne angeordnet, da Kontakt mit erkrankten Personen bestanden hat, der Karteninhaber bzw. die mitreisende mitversicherte Person selbst jedoch nicht erkrankt sind (vorsorgliche Quarantäne), handelt es sich um keine versicherte Gefahr (schwere und unerwartete Erkrankung). Es besteht somit kein Versicherungsschutz.

Aufgrund der Erkrankung an Corona kann die Reise nicht angetreten oder muss abgebrochen werden.

Die Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Virus ist eine unerwartet schwere Erkrankung gemäß den Bedingungen und ist damit ein versichertes Risiko.

Für den Nachweis einer Reiseunfähigkeit genügt der PCR-Test oder die Bescheinigung vom Gesundheitsamt, aus der hervorgeht, dass eine Covid-19-Erkrankung besteht. Ein Arztattest ist nicht notwendig.

Was wird im Versicherungsfall ersetzt?
  • Reiserücktritt aller versicherten Personen: Stornokosten

  • Tlw. Reiserücktritt durch bspw. eine versicherte Person: Beispiel: Eine versicherte Person (bspw. Student), die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit Karteninhaber wohnt, erkrankt. Eine Quarantäne für die weiteren versicherten Personen wird nicht erforderlich. Handelt es sich um eine mitversicherte eine Person gem. Ziff. 2 der Allgemeinen Bestimmungen wird anteilig für sie entschädigt, z. B. geplante Reise mit 4 Personen, eine mitversicherte Person erkrankt, ¼ der Kosten wird entschädigt.

  • Reiseabbruch: Muss die angetretene Reise wegen einer versicherten Gefahr abgebrochen werden, ersetzt R+V die Kosten, die durch den Abbruch der Reise entstehen, hierzu gehören: nachweislich entstandene zusätzliche Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstige Mehrkosten. [siehe §2, 2 zu den Voraussetzungen etc.: bei vorzeitigem Abbruch der Reise]  

Häufige Fragen zur GoldCard

Was ist beim Einsatz der GoldCard im Ausland die "Sofortumrechnung in Euro"?

Geldautomaten und Händler im Ausland bieten unter anderem die sogenannte DCC (Dynamic Currency Conversion) an, wie die Sofortumrechnung in Euro in der Fachsprache heißt. Dieses Angebot ist jedoch für Sie kostenpflichtig! Die Währungsumrechnung ist bei der GoldCard bereits im Leistungsumfang enthalten. Eine gesonderte, kostenpflichtige Währungsumrechnung in Euro durch Geldautomaten oder Händler – beispielsweise mittels DCC – ist daher nicht notwendig.

Was muss ich tun, wenn meine Karte im Ausland gesperrt wurde?

Falls Ihre Karte am Geldautomaten gesperrt wurde und Sie deshalb kein Bargeld mehr abheben können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Mitarbeiter unserer Service-Hotline für Karteninhaber sind unter 0721 1209-66001 rund um die Uhr erreichbar und können die Sperrung zügig aufheben. Verwenden Sie bis dahin bitte eine andere Karte.

Die Sperrung erfolgt aufgrund von Sicherheitsmechanismen. Sie lässt sich nicht durch eine vorherige Ankündigung Ihrer Auslandsreise bei Ihrer Bank verhindern und tritt immer dann in Kraft, wenn ein Betrugsverdachtsfall vorliegt. Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich, immer eine zweite Karte mitzuführen. Die GoldCard ist die perfekte Ergänzung zu Ihrer girocard (Debitkarte).

Wenn ich eine neue GoldCard bestelle oder meine Karte ausgetauscht werden muss, kann ich meine bisherige PIN behalten?

Ja, wenn Ihre neue GoldCard die gleiche Nummer hat, funktioniert diese auch weiterhin mit Ihrer gewohnten PIN. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Karte ersetzt wird, weil das Laufzeitende erreicht ist oder sie defekt ist. Bei neu bestellten Karten oder bei Karten, die wegen Missbrauch getauscht werden, können Sie Ihre PIN selbst wählen und so auf Ihre Wunsch-PIN einstellen. Sie müssen sich also keine neue Geheimzahl merken.


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  1. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und die Ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie automatisch mit Ihrer neuen Karte in den Sonderbedingungen für Zusatzleistungen der GoldCard (Kreditkarte) erhalten. Sie enthalten Hinweise zum etwaigen/jeweiligen Selbstbehalt und zum Vorrang anderer Versicherungen.
  2. Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus auf www.vr-meinereise.de.
  3. Die Bestpreisgarantie gilt für alle Reisen, die Sie über den Reiseservice von VR-MeineReise buchen. Sollten Sie Ihre Reise am Tag Ihrer Buchung bei identischer Leistung und demselben Reiseveranstalter über ein anderes Reisebüro zu einem günstigeren Preis finden, wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet. Identische Leistung bedeutet, dass beim günstigeren Preis Veranstalter, Datum, Flugnummer, Flugzeiten, Aufenthaltsdauer, Hotel, Zimmertyp, Ratentyp und Verpflegung identisch mit der ursprünglichen Buchung sein müssen, dies gilt auch für alle Steuern und Gebühren. Die Bestpreisgarantie von Urlaubsplus für VR-MeineReise ist für die folgenden Reisearten gültig: Pauschalreisen, Rund- und Studienreisen. Preisänderungen des Reiseveranstalters nach Ihrer Buchung, Vario-Tarife oder gewährte Preisrabatte durch das andere Reisebüro bleiben von der Preisgarantie ausgeschlossen. Die Garantie bezieht sich nicht auf Reisen, die ein anderes Reisebüro auf eigenes Risiko veranstaltet, auch wenn diese im Namen eines Reiseveranstalters verkauft werden. Ausgeschlossen von der Preisgarantie sind zudem kurzfristige Buchungen, d. h. Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Abreise (Last Minute). Detaillierte Informationen zur Bestpreisgarantie finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus.
  4. Der Versicherungsschutz ist abhängig vom Einsatz der Karte.