Sie möchten Ihr Geld für sechs Monate sicher anlegen – und dabei von attraktiven Zinsen profitieren? Unser neues Festgeldangebot macht genau das möglich.
Mit einer Laufzeit von 6 Monaten bietet Ihnen unser Festgeld eine verlässliche Perspektive: Sie wissen von Anfang an, was Sie am Ende erhalten. Ohne Schwankungen, ohne Überraschungen. So können Sie Ihre finanziellen Ziele klar planen – und sich auf das konzentrieren, was Ihnen wichtig ist.
Heute an morgen denken – mit unserem Festgeld für sechs Monate.
Manchmal braucht es nur einen klaren Schritt, um finanzielle Ziele zu erreichen. Unser Festgeldangebot hilft Ihnen dabei: sechs Monate Laufzeit, feste Zinsen, keine Überraschungen. So schaffen Sie sich Freiraum – für das, was wirklich zählt.
Produktdetails
Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Ihr Geld ist fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko.
Das Angebot richtet sich an alle, die kurzfristig Kapital anlegen möchten und dabei auf Stabilität setzen.
Konditionen für das Festgeld Ihrer Hannoversche Volksbank eG
* 2,50 % p.a. Zinsen bei 6 Monaten Laufzeit. Gilt für Gelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bisher nicht auf Konten bei der Hannoverschen Volksbank befinden. Für Anlagesummen von 5.000 bis 250.000 Euro. Kondition freibleibend. Begrenztes Angebot. Kostenlose Kontoführung. Nach Ende der 180 Tage findet eine Prolongation zum dann gültigen Zinssatz für weitere 180 Tage statt, sollte von Ihnen kein anderslautender Auftrag vorliegen. Stand der Konditionen: September 2025
Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.
Wann erhalte ich Zinsen?
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?
Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.
Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.