Finanzierungen für WEGs
Einfaches Beantragen der Finanzierung
Keine Stellung von Sicherheiten erforderlich - nur der Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig
Voraussetzungen:
- Führen aller WEG-Konten bei der Hannoverschen Volksbank
- Der Verwaltervertrag läuft noch mindestens 1 Jahr oder ist unbefristet
- Die Verwaltung des Objektes erfolgt durch eine professionelle/hauptberufliche Hausverwaltung
Eckdaten zur Finanzierung:
- Das maximale Darlehensvolumen beträgt 5.000 TEUR je WEG
- Das Objekt umfasst mindestens fünf Wohneinheiten
- Mindestens 75 % des Objektes werden wohnwirtschaftlich genutzt
- Die Kreditvergabe erfolgt ohne die Stellung von Sicherheiten
- Es ist keine Einbindung von Fördermitteln möglich
Einzureichende Unterlagen für die Antragsstellung:
- Aktueller Wirtschaftsplan, letzte Verwalterabrechnung und Jahresbericht des Verwalters (Vermögensbericht gemäß §28 WEG)
- Aktuelle Eigentümerliste
- Aufstellung der notwendigen und geplanten Instandsetzungsmaßnahmen
- Bestätigung des Verwalters, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die der Rückzahlung des Darlehens im Wege stehen
- Rückzahlung des Darlehens wird über entsprechende Position im Wirtschaftsplan (Planung) abgebildet
- Nachweis über Einhaltung formeller Anforderungen (Einladung, Beschlussfassung, Mehrheiten, Anfechtungsfristen)
- Nachweis des Vorliegens eines Mehrheitsbeschlusses gemäß §9b WEG