Im Zuge des Inkrafttretens der neuen Zahlungsverkehrsrichtlinie PSD II sind alle Kunden mit einem Zugang zum Online-Banking ab dem 01. September 2019 dazu verpflichtet, die regelmäßige 2-Faktor-Authentifizierung durch eine TAN (Transaktionsnummer) durchzuführen. Diese Änderung kommt sowohl für aktive Nutzer infrage, als auch für Personen, die den Online-Zugang lediglich für den Abruf von Umsätzen und Kontoinformationen nutzen und bisher kein Verfahren für die TAN-Erzeugung besitzen. Wir bitten Sie daher sich über ein für Sie optimales TAN-Verfahren zu informieren und dieses zu bestellen.
Die VR-SecureGo-App ermöglicht Ihnen zukünftig mit nur einem Gerät (Smartphone oder Tablet) Ihre Bankgeschäfte per Online-Banking bzw. VR-Banking App zu erledigen. Es ist weder die Verwendung zweier Geräte noch die eines Sm@rt-TAN Kartenlesers erforderlich. Die VR-SecureGo-App steht dabei für den neuesten Stand der TAN-Verfahrens- und Sicherheitstechnik und bietet das maximale Sicherheitsniveau. Derzeit steht die VR-SecureGo App für alle Geräte mit Android- oder iOS-Betriebssystemen zur Verfügung.
Sollte Ihnen die Nutzung der VR-SecureGo App nicht möglich sein oder sollten Sie die Nutzung des VR-SecureGo-Verfahrens nicht wünschen, müssen Sie mit Abschaltung des mobileTAN-Verfahrens auf das Sm@rt-TAN optic - oder Sm@rt-TAN photo - Verfahren wechseln.
Eine kurze Gegenüberstellung der wesentlichen Merkmale aller drei TAN-Verfahren finden Sie am Ende dieser Seite.